Am 09.April 2013 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz - KFRG) in Kraft getreten.
- Geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2229) (Änderungen)
Das KFRG folgt den Umsetzungsempfehlungen des Nationalen Krebsplans, in dem es die Rahmenbedingungen zur Durchführung organisierter Früherkennungsprogramme im Bereich Darm- und Zervixkarzinom regelt. Zudem legt es, die Einrichtung regionaler klinischer Krebsregister, die als fachlich unabhängige Einrichtungen alle wichtigen im Verlaufe einer Krebserkrankung und ihrer Behandlung anfallenden Daten erfassen, in allen Bundesländern fest.
Durch das Gesetz werden u.a. einheitliche Voraussetzungen für die Erfassung des gesamten Behandlungsverlaufs von Krebspatienten einschließlich des Behandlungsergebnisses, sowie für die Darstellung der Ergebnisqualität geschaffen.
Am 18. Juli 2013 fand in Regensburg eine Auftaktveranstaltung zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) - Von der Praxis für die Praxis - erfolgreiche Etablierung klinischer Krebsregister statt. Ziel dieser Auftaktveranstaltung war es, erforderliche nächste Schritte der mit der Umsetzung betrauten Organisationen zu benennen und miteinander abzustimmen. [mehr...]
Am 19. Oktober 2015 fand in Mainz die zweite Begleitveranstaltung zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) - Von der Praxis für die Praxis - Nutzen der klinischen Krebsregistrierung statt.
Der Vorstand des ehemaligen KoQK (Kooperationsverbund Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister) hat ein datenschutzrechtliches Gutachten (pdf) in Auftrag gegeben, das die im KFRG enthaltenen Vorgaben und Hinweise für die dem Landesrecht vorbehaltenen datenschutzrechtlichen Regelungen beleuchten und den Ländern als Hilfestellung für die zwischen ihnen abzustimmenden datenschutzrechtlichen Regelungen dienen soll.
Dazu wurde in weiterer Zusammenarbeit mit Fachleuten aus dem Bereich der Krebsregistrierung, auf Anregen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), das Gutachten zum besseren Verständnis um ein Datenflussmodell (pdf) ergänzt. Dieses integriert wesentliche Kernforderungen des Gutachtens und berücksichtigt die gewachsenen Strukturen klinischer und epidemiologischer Krebsregistrierung. Darüber hinaus erstellte der KoQK Vorstand ein Fallbeispiel (pdf) nach Datenflussmodell, um die Prozesse noch genauer darzustellen und zu veranschaulichen.
Zudem wurden Ergänzungen zum datenschutzrechtlichen Gutachten in Auftrag gegeben und fertiggestellt:
zur Frage der Zusammenführung von Daten aus den klinischen Krebsregistern der Länder auf Bundesebene (§ 65c SGB V) (pdf)
zur Frage der Umsetzung des Gebots zur Einrichtung klinischer Krebsregister durch die Länder in § 65c Abs. 1 SBG V (pdf)
zu datenschutzrechtlichen Vertiefungs- und Ergänzungsfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz- KFRG) (Hauptteil, Anhang, Anlage - Datenflussmodell)
Aufwand-Nutzen-Abschätzung (Prognos-Gutachten)
Das Zielepapier 8 zum Thema "Aussagekräftige onkologische Berichterstattung für Leistungserbringer, Entscheidungsträger und Patienten", welches resulitierend aus der AG Versorungsstrukturen und Qualitätssicherung hervorging, folrderte 4 Ziele und Maßnahmen. Die Maßnahmen:
- Schaffung gesetzlicher Finanzierungsregelungen für den flächendeckenden Auf- und Ausbau klinischer Krebsregister mit definierten Einzugsgebieten
- Schaffung präziser einheitlicher datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen
richteten sich an die Politik. Das Bundesminstierium für Gesundheit hat deshalb ein Gutachten zur Aufwand-Nutzen-Abschätzung klinischer Krebsregister eingeholt und Gespräche zwischen dem KoQK-Vorstand und Datenschützern auf Bundes- und Länderebene vermittelt.